- Register
- LU – 079
- Produzent
- Behandlung
- HT
- ISPM 15
- KASEL
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ISPM 15 in Luxemburg
ISPM 15 ist die internationale Norm für Holzverpackung im Welthandel. Sie soll verhindern, dass Schädlinge mit dem Verpackungsholz von einem Kontinent auf den anderen reisen. Für Sie heißt das: Bei bestimmten Zielländern muss das Holz behandelt und gestempelt sein. Wir machen beides selbst.
Wann Sie ihn brauchen
- China, Australien, Neuseeland
- ja
- Innerhalb der EU
- nein
Bei China, Australien und Neuseeland immer. Bei anderen Drittländern hängt es vom Zielland ab. Schreiben Sie uns das Ziel in die Anfrage, wir sagen es Ihnen.
Häufig gefragt
Braucht meine Sendung nach China einen IPPC-Stempel?
Ja. China, Australien und Neuseeland verlangen ISPM-15-behandeltes Holz mit gültigem IPPC-Stempel. Wir dürfen ihn aufbringen, Registriernummer 079.
Und innerhalb der EU?
Dort ist keine ISPM-15-Behandlung nötig. Der Stempel ersetzt bei Bedarf den Pflanzenpass.
Können Sie unsere gebrauchten Paletten reparieren?
Ja, und wir kennzeichnen sie danach neu, wie es die Norm verlangt.
- Behörde
- ASTA
Was Sie sonst noch über den Stempel wissen müssen
- Wir behandeln und stempeln im eigenen Betrieb. Registriernummer 079, Behandlungscode HT. Sie brauchen keinen zweiten Betrieb und warten nicht länger.
- Der Stempel kommt auf zwei gegenüberliegende Seiten, damit er im Container sichtbar bleibt. Er ist dauerhaft und darf nicht von einer Kiste auf die andere übertragen werden.
- Er gilt für Massivholz ab 6 mm. Sperrholz, OSB und andere Pressholzwerkstoffe brauchen keine Behandlung.
- Rot und Orange kommen nicht vor: Diese beiden Farben sind für Gefahrgut reserviert.
- Wird eine Palette repariert oder wiederverwendet, muss sie neu gestempelt werden. Jedes einzelne Bauteil muss behandelt sein.
- Innerhalb der EU brauchen Sie keine ISPM-15-Behandlung. Wo ein Pflanzenpass verlangt wird, tritt der Stempel an seine Stelle.
Quelle: Single Window for Logistics, Luxemburg (ASTA), Stand 8. April 2025. Single Window for Logistics